top of page
  • Karsten Mehner

Corona-Neustarthilfe: Einschränkungen

Nach der Aufhebung fast aller Corona-Maßnahmen stellt sich die Frage, ob die wirtschaftliche Tätigkeit von Antragstellenden weiterhin coronabedingt eingeschränkt ist.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Bewilligungsprozesses werden seit 19.05.2022 Fragen bei Erst- und Änderungsanträgen auf Neustarthilfe 2022 als Pflichtfelder aufgerufen.

Hintergrund: Bisher mussten Antragstellende nur auf Nachfrage der Bewilligungsstelle den Coronabezug schriftlich darlegen.


Folgende Fragen werden nun als Pflichtfelder aufgerufen:

• Sind Sie weiterhin von staatlichen Coronamaßnahmen im Förderzeitraum ab April 2022 betroffen? Wenn ja, von welchen? (Ein „Nein“ bedeutet nicht, dass Sie nicht antragsberechtigt sind, wenn Sie in der folgenden Frage plausibel Ihre individuelle Betroffenheit darlegen können)

• Von welchen individuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist Ihr Geschäft im Förderzeitraum ab April 2022 betroffen?


Hinweis

Sind weiterführende Angaben oder Belege erforderlich, kann die Bewilligungsstelle diese wie bisher anfordern. Bereits abschließend gestellte Anträge sind nicht betroffen.

3 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Kassen: Neue Technische Richtlinie des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF eine neue Technische Richtlinie erstellt. Hierauf weist das BMF aktuell hin (BMF, Schreib

Energiekrise: Zusätzliche Energiekostenhilfen für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck über den Wirtschaftsstabilisierung

Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage

Der BFH hat dem EuGH u.a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es sich um die "Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen ... als unentgeltliche Zuwendung

bottom of page