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AutorenbildKarsten Mehner

Nullsteuersatz für Steckersolargeräte

Das BMF hat den UStAE in Abschnitt 12.18 Absatz 7 Satz 3 an aktuelles Recht angepasst und die für Steckersolargeräte zulässige maximale Einspeiseleistung (Wechselrichter-Scheinleistung) ab dem 16.05.2024 auf 800 Voltampere angehoben (BMF, Schreiben v. 15.08.2024 - III C 2 - S 7220/22/10002 :017).


Hintergrund: Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 08.05.2024 (BGBl. I Nr. 151) wurde mit Wirkung zum 16.05.2024 die für Steckersolargeräte zulässige maximale Einspeiseleistung (WechselrichterScheinleistung) auf 800 Voltampere angehoben.


Demgemäß wird der UStAE in Abschnitt 12.18 Absatz 7 Satz 3 wie folgt geändert:

Die Angabe „600 Watt“ wird durch die Angabe „800 Voltampere“ ersetzt.


Hinweis:

Die Grundsätze des Schreibens gelten für alle Umsätze ab dem 16.05.2024.

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